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Datenschutz beim Online-Geschenkekauf

Wer online Geschenke bestellt, gibt nicht nur die eigenen Daten preis, sondern häufig auch die des Empfängers: Lieferadresse, Name, manchmal Geburtsdatum oder Vorlieben. Online-Shops sammeln diese Angaben, um Bestellungen abzuwickeln. Sie nutzen sie aber auch für Werbung und verkaufen sie an Datenhändler.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen Rechte. Sie sollten sie beim Kauf kennen und nutzen, um Ihre Daten und die des Beschenkten zu schützen.

Ihre Rechte nach der DSGVO

Die DSGVO gilt seit 2018 und schützt personenbezogene Daten. Für Sie als Käufer bedeutet das: Online-Shops dürfen Ihre Daten nur mit Ihrer Zustimmung verarbeiten. Sie müssen Ihnen sagen, wofür sie die Daten nutzen. Verstößt ein Shop gegen diese Regeln, drohen ihm empfindliche Geldstrafen. Wettbewerber, Verbraucherzentralen und Datenschutzbehörden überwachen die Verordnung. Deshalb haben die meisten seriösen Shops ihre Prozesse inzwischen angepasst.

Für Sie wird die DSGVO vor allem dann wichtig, wenn Sie widersprechen möchten. Wenn ein Shop Ihre Daten für Werbung nutzt, ohne Sie darauf hinzuweisen, oder sie an Dritte weitergibt, können Sie der Verarbeitung widersprechen. Der Shop muss dem nachkommen. Dieses Recht gilt auch für Daten, die Sie bei Gewinnspielen oder Rabattaktionen hinterlassen haben.

Die Datenschutzerklärung vor dem Kauf prüfen

Jeder Online-Shop muss eine Datenschutzerklärung bereitstellen. Diese erklärt, welche Daten der Shop erhebt, wofür er sie nutzt und an wen er sie weitergibt. Nehmen Sie sich vor dem ersten Kauf ein paar Minuten Zeit und lesen Sie diese Erklärung. Achten Sie besonders auf Passagen über Werbung, Profilbildung und die Weitergabe an Dritte.

Fehlt die Datenschutzerklärung oder wirkt sie unvollständig, ist das ein Warnsignal. Seriöse Shops legen offen, welche Daten sie speichern und wie lange. Unklare Formulierungen wie "wir nutzen Ihre Daten zur Verbesserung unserer Dienste" ohne nähere Erläuterung sollten Sie stutzig machen. Im Zweifel wählen Sie einen anderen Anbieter. Eine mangelhafte Datenschutzerklärung deutet auf nachlässigen Umgang mit Kundendaten hin.

Gastkauf statt Kundenkonto

Viele Shops locken mit Rabatten oder schnellerem Checkout, wenn Sie ein Kundenkonto anlegen. Für den einmaligen Geschenkekauf lohnt sich das selten. Mit einem Kundenkonto speichert der Shop Ihre Adresse, Zahlungsdaten und Kaufhistorie dauerhaft. Diese Daten können für Werbung genutzt oder im schlimmsten Fall bei einem Datenleck abfließen.

Nutzen Sie stattdessen den Gastkauf, wenn der Shop ihn anbietet. Ihre Daten werden dann nur für die Abwicklung der Bestellung verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert. Das macht es Angreifern deutlich schwerer. Einige Shops verlangen ein Konto. Dann sollten Sie zumindest ein Passwort wählen, das Sie nicht für andere Dienste verwenden.

Empfängeradressen schützen

Beim Verschenken geben Sie die Adresse des Beschenkten an den Shop weiter. Auch diese Daten fallen unter die DSGVO. Der Shop darf sie nur für den Versand verwenden, nicht für Werbung an den Beschenkten. Trotzdem sollten Sie sparsam sein. Geben Sie nur die notwendigen Daten an und prüfen Sie, ob der Shop eine Option bietet, die Lieferung ohne Werbematerial oder Kataloge zu erhalten.

Eine Alternative ist die Lieferung an eine Packstation oder einen Paketshop. Dort können Sie das Geschenk selbst abholen und die Adresse des Beschenkten bleibt dem Shop verborgen. Das ist besonders praktisch, wenn Sie nicht möchten, dass der Beschenkte Werbung von dem Shop erhält oder wenn die Lieferung eine Überraschung bleiben soll.

Werbung und Datenhandel vermeiden

Adressenhändler kaufen und verkaufen Datenbestände, die auf Zielgruppen zugeschnitten sind. Sie werten öffentlich zugängliche Quellen sowie Lebensstil- und Kaufverhalten aus. Ihre Bestelldaten können auf diesem Weg in solche Datenbanken gelangen, wenn der Shop sie weitergibt. Die DSGVO verlangt dafür Ihre ausdrückliche Zustimmung. Achten Sie beim Checkout darauf, dass Sie keine Häkchen für Werbung oder Datenweitergabe gesetzt haben.

Viele Shops setzen außerdem Tracking-Tools ein, die Ihr Verhalten auf der Website analysieren. Sie können dem in den Datenschutzeinstellungen widersprechen oder einen Browser verwenden, der Tracking blockiert. Wenn Sie ein Geschenk suchen, ohne dass Ihnen später überall Werbung für ähnliche Produkte angezeigt wird, lohnt sich dieser Schritt.

Gewinnspiele und Rabattaktionen kritisch prüfen

Gewinnspiele und Rabattaktionen sammeln oft mehr Daten, als für die Teilnahme nötig wäre. Bevor Sie an einem Gewinnspiel teilnehmen, lesen Sie die Teilnahmebedingungen genau. Häufig willigen Sie damit in Werbung und Datenweitergabe ein. Wenn Sie später feststellen, dass Ihre Daten missbraucht werden, können Sie der Nutzung widersprechen. Notieren Sie sich, wo Sie teilgenommen haben, damit Sie den Widerspruch an die richtige Stelle richten können.

Bei Rabattkarten und Treueprogrammen gilt dasselbe. Die gesammelten Daten zeichnen ein detailliertes Bild Ihres Kaufverhaltens. Überlegen Sie, ob der Rabatt den Verlust an Privatsphäre wert ist. Für den einmaligen Geschenkekauf ist das selten der Fall.


Frank Schmidt

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